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Anhörung in Moskau: Basketballerin Brittney Griner bestreitet absichtlichen Drogenschmuggel

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Anhörung in Moskau: Basketballerin Brittney Griner bestreitet absichtlichen Drogenschmuggel

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Drogenschmuggel? Griner verhört

Die in Russland inhaftierte US-Basketballerin Brittney Griner bestreitet, absichtlich Drogen in das Land geschmuggelt zu haben. In Moskau muss sie sich nun vor einem Gericht verantworten.
Brittney Griner wird vor einem russischen Gericht verhört
Brittney Griner wird vor einem russischen Gericht verhört
© Imago
. SID
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von SID

Die in Russland inhaftierte US-Basketballerin Brittney Griner hat absichtlichen Drogenschmuggel bestritten. „Ich hatte es weder erwogen noch geplant, verbotene Substanzen nach Russland zu bringen“, sagte die 31-Jährige am Mittwoch vor Gericht in Chimki nahe Moskau.

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Griner, die sich wegen Verstößen gegen nationale Drogengesetze verantworten muss, drohen theoretisch bis zu zehn Jahre Haft. "Ich wollte nicht das russische Gesetz brechen", sagte die zweimalige Olympiasiegerin. Sie habe "schnell gepackt" und auch keine Absicht gehabt, die Substanzen in Russland zu sich zu nehmen.

Griner seit Februar im Gefängnis

Die US-Regierung soll Russland vor einigen Wochen einen Deal angeboten haben, der auf die Freilassung von Griner abzielte. Das gab US-Außenminister Antony Blinken nach Angaben von ESPN am Mittwoch bekannt. Demnach warte die US-Regierung aber noch auf eine Antwort aus Moskau.

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Griner war im Februar am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen worden, nachdem in ihrem Gepäck Vape-Kartuschen mit Cannabis-Öl gefunden worden waren. Griner hat sich zu Beginn des Gerichtsverfahrens schuldig bekannt. Ihr Rechtsanwalt Alexander Boykow hatte am Dienstag seiner Hoffnung auf ein "mildes Urteil" Ausdruck verliehen.

Boykow betonte, dass seine Mandantin Cannabis selbst in den USA nur „gelegentlich“ verwendet habe, um Schmerzen zu lindern. Zuvor hatte Boykow bereits das gefundene Cannabis-Öl als ärztlich verordnetes Schmerzmittel bezeichnet. In Russland ist Cannabis auch für medizinische Zwecke verboten.